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Verbotene Vernehmungsmethoden - Täuschung (tatsächlich)

einfach
schwer87 % lösen richtig
8. Mai 2026
6 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Beschuldigter B wird vom Polizeibeamten P vernommen. P spiegelt B vor, sein Mittäter M habe schon umfassend gestanden und B schwer belastet. P will B so zu einer geständigen Einlassung bewegen. B lässt sich daraufhin geständig ein.

Einordnung

Verbotene Vernehmungsmethoden - Täuschung (tatsächlich)

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