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Gewillkürte Prozessstandschaft
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
S schuldet G €2.000. Auch G hat Schulden in dieser Höhe, und zwar bei Z. G tritt Z seinen Anspruch gegen S erfüllungshalber ab. G erhebt danach Zahlungsklage, was dem Wunsch des Z entspricht.
Einordnung
Gewillkürte Prozessstandschaft
Lösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab
Diese 4 Rechtsfragen sind die Kernstücke des Falls.
1. G ist nicht mehr Anspruchsinhaber. Seine Klage ist mangels Prozessführungsbefugnis unzulässig.
2. G könnte gewillkürter Prozessstandschafter für Z sein.
3. Der Prozessstandschafter G hat ein rechtsschutzwürdiges Interesse daran, das fremde Recht geltend zu machen.
4. Hier liegt ein Rechtsmissbrauch im Sinne des § 242 BGB vor.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
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