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Erbvertrag - Beseitigung der Bindungswirkung/ Rücktritt
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Der schwerkranke E bestimmt in einem Erbvertrag mit seiner Tochter T seinen Neffen N als alleinigen Erben. Im Gegenzug hat sich N zur Pflege des E verpflichtet, kommt dieser jedoch nicht nach. E möchte die Erbeinsetzung des N daher rückgängig machen. Einer Aufhebung stimmt die T jedoch nicht zu.
Einordnung
Erbvertrag - Beseitigung der Bindungswirkung/ Rücktritt
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Erbvertrag - Beseitigung der Bindungswirkung/ Anfechtung
Der schwerkranke E bestimmt in einem Erbvertrag seine Tochter T als alleinige Erbin. Im Gegenzug hat sich T zur Pflege des E verpflichtet, kommt dieser jedoch nicht nach. E möchte die Erbeinsetzung der T daher rückgängig machen. Einer Aufhebung stimmt die T jedoch nicht zu und der Rücktritt ist nicht möglich.

Gemeinschaftliches Testament - Personenkreis (Fall)
Der Verlobte E hat ein gemeinschaftliches Testament verfasst, indem er und seine Verlobte F sich gegenseitig als Erben einsetzen. Beide hatten das Testament unterschrieben. Nach der Ehe möchten beide an dessen Inhalt festhalten.