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Missachtung Ermessensreduzierung auf Null (Fall 2)
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
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§ 15 Abs. 2 S. 1 GewO
Versicherungsvertreterin V betreibt ihr Unternehmen ohne die nach § 34d Abs. 1 S. 1 GewO erforderliche Erlaubnis zu haben. Behördenmitarbeiter B ist der Meinung, dass es in der Stadt sowieso schon zu viele Versicherungsvertreter gibt und untersagt V deswegen ihr Gewerbe.
§ 48 Abs. 1 VwVfG
Behörde B erlässt einen Gebührenbescheid gegenüber L über 100 Euro. Als der Bescheid bereits bestandskräftig ist, weigert sich L, die 100 Euro zu zahlen, weil die gesetzlich vorgesehene Gebühr nur 50 Euro beträgt. L meint, B müsse den Bescheid zurücknehmen.