Jurafuchs

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Örtliche Zusammenkunft (1): Telefonkonferenz

einfach
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7. Mai 2026
9 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Aktivistin A trifft sich mit Gleichgesinnten per Telefonkonferenz, um gegen Abschiebungen zu protestieren. Sie ist der Meinung, dass die Telefonkonferenz eine Versammlung nach Art. 8 Abs. 1 GG ist.

Einordnung

Örtliche Zusammenkunft (1): Telefonkonferenz

Wie funktioniert Jurafuchs?

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