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Reise (kein Geschäftswille)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Reiseveranstalterin R bietet A zwei Pauschalreisen an. A möchte die Reise-Geschenkbox, bei der er nach Vertragsschluss die Leistungen auswählen kann (§ 651a Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BGB). Aus Versehen unterschreibt A den falschen Vertrag für Flug und Hotel auf Bali (§ 651a Abs. 2 S. 1 BGB).
Einordnung
Reise (kein Geschäftswille)
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