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Für den Zugang verkörperter Erklärungen unter Anwesenden ist die tatsächliche Kenntnisnahme nicht erforderlich
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A möchte S kündigen. In der Mittagspause überlässt er ihr die Kündigung zum Durchlesen. S hätte zwar genug Zeit, sie zu lesen. Sie verbringt die Pause aber lieber mit dem Rauchen einiger Zigaretten und liest sie nicht. Nach Pausenende nimmt A das Schreiben wieder an sich.
Einordnung
Für den Zugang verkörperter Erklärungen unter Anwesenden ist die tatsächliche Kenntnisnahme nicht erforderlich
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Zugang im elektronischen Geschäftsverkehr – Zugang eines Telefaxes bei Aufbrauch des Toners
Unternehmer U macht K ein bis Montag befristetes Kaufangebot. K sendet U am Montagmittag seine Annahmeerklärung per Fax. U's Faxgerät empfängt die Erklärung, druckt sie aber nicht aus. Der Toner ist leer. U erhält erst am Dienstag neuen Toner.
Zugang einer E-Mail
M möchte ihren gebrauchten Trekking-Rucksack verkaufen und bietet ihn A für €50 an. A schickt M um 1.30 Uhr nachts eine E-Mail, dass er den Rucksack für €50 kauft. Das E-Mail-Programm der M zeigt den Posteingang um 1.40 Uhr an.