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Rechtsbehelf bei Insolvenz des Sicherungsnehmers
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Sicherungsgeber G erhält von Sicherungsnehmer N ein Darlehen. Zur Sicherung des Darlehensrückzahlungsanspruchs übereignet G dem N seine neu erworbene Maschine. N wird insolvent. Bisher hat G das Darlehen noch nicht vollständig getilgt.
Einordnung
Rechtsbehelf bei Insolvenz des Sicherungsnehmers
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Rechtsnatur und Bedeutung
Bauunternehmerin U überlegt, als Sicherheit für ein Darlehen ihre Maschinen, die sie täglich im Einsatz hat, an die Bank B zu verpfänden.

Einigung 1
V und G einigen sich darüber, dass G zur Sicherung der ihr zustehenden Darlehensforderung in Höhe von €2.500 ein Pfandrecht an Vs Kunstwerk „Die Impfung“ bestellt werden soll.