4,8(28.375 mal geöffnet in Jurafuchs)
Selbstvornahme (§§ 634 Nr. 2, 637 BGB) Grundfall
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die BMX-begeisterte B möchte ihre defekten Fahrradlichter in der Werkstatt der U reparieren lassen. Erst nach der Abnahme des Rads bemerkt B, dass die Lichter nach wie vor nicht funktionieren. B setzt U eine Frist von 14 Tagen, welche erfolglos abläuft.
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Vermeintliche Mittäterschaft
M2 will die Eheleute E ausrauben. Er bittet M1 mitzumachen. Sie verabreden, dass M1 an der Tür klingelt und E1 überwältigt. Dann soll M2 hereinstürmen und E2 fesseln, so dass sie ungestört nach Geld suchen können. Als M1 klingelt, wird M2 von der Polizei verhaftet. M1 hatte nämlich nur zum Schein zugesagt und die Polizei informiert.

Voreilige Selbstvornahme im Kaufrecht
Youngtimersammlerin A kauft bei Händlerin H einen Opel Speedster. Er weist schon bei Gefahrübergang einen Mangel an der Kupplung auf. A lässt die Kupplung sofort in der Werkstatt ihres Vertrauens für €300 reparieren und will anschließend von H Ersatz dieser Kosten. Hätte A die Reparatur durch H selbst durchführen lassen, wären H insgesamt Kosten von €100 entstanden.