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Herausgabeanspruch aus §§ 681 S. 2, 667 BGB - Fall
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die 70-jährige Rentnerin R schafft es aus gesundheitlichen Gründen dieses Jahr nicht, die vielen Äpfel in ihrem Garten einzusammeln, die von ihrem Apfelbaum gefallen sind. Da ihr Nachbar N dies weiß sammelt er die Äpfel für R ein.
Einordnung
Herausgabeanspruch aus §§ 681 S. 2, 667 BGB - Fall
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