4,7(18.847 mal geöffnet in Jurafuchs)
Anstiftung zur eigenen Tötung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

A bittet den T eindringlich, ihn zu töten. T folgt der Entscheidung des A, die dieser mit freiem Willen getätigt hat, und gibt einen gezielten Schuss auf A ab. Durch Zufall überlebt der A.
Einordnung
Anstiftung zur eigenen Tötung
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Motivbündel im Rahmen von § 216 StGB
V bittet seinen Sohn T ausdrücklich und ernsthaft, ihn umzubringen. T folgt der Entscheidung des V, die dieser mit freiem Willen getätigt hat. Jedoch war nicht der Wunsch des V für T tatsächlich handlungsleitend, sondern T wollte frühzeitig erben.
Beschränkungen und Abweichungen
O bittet den T eindringlich, sie durch Giftbeibringung sanft zu töten. T folgt der Bitte, die O mit freiem Willen getätigt hat. Allerdings vergiftet T die O nicht wie gewünscht, sondern erdrosselt sie qualvoll.