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Nr. 3 – Warenvorräte: Einkaufstüte
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Inspiriert durch viele Beauty-Tutorials auf YouTube hat sich A bei dm für €70 neue Schminke gekauft. Als sie danach auf einer Parkbank verweilt und für Selfies und Instagram-Storys posiert, lässt die daneben sitzende T die Tüte mit einem brennenden Streichholz in Flammen aufgehen.
Einordnung
Nr. 3 – Warenvorräte: Einkaufstüte
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Brandstiftung an „Warenlager oder -vorräten“ (§ 306 Abs. 1 Nr. 3 StGB)
Aus einem Getränke-Kühlanhänger, der drei Meter entfernt vom Geschäft geparkt ist, will A edle Spirituosen klauen. Er findet bloß alkoholfreie Getränke und Gläser (Wert: €1.000) vor. Um die Spuren zu verwischen, zündet A die Pappverpackungen der Gläser an. Der Brand zerstört den Anhänger und die Waren.
Nr. 4 – Kraftfahrzeug, Schienen- und Luftfahrzeug
T wirft durch das Fenster von Os Oldtimer einen entzündeten Feuerwerkskörper, um das wertvolle Auto in Flammen aufgehen zu lassen. Anstelle des erhofften Feuers explodiert der Feuerwerkskörper und zerstört die hochwertige Innenverkleidung sowie Lenkrad und Gaspedal.