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Tatbestandsmerkmal "Mensch" – Sterbender
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Häftling H ist schwer krebskrank und wird den nächsten Sommer nicht mehr erleben. Um ihm die restliche Haft zu ersparen, mischt der Justizvollzugsbeamte J ein schnell zum Tode führendes Gift in Hs Abendbrot. H stirbt daran.
Einordnung
Tatbestandsmerkmal "Mensch" – Sterbender
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Tatbestandsmerkmal "Mensch" – Ende des Menschseins mit Hirntod
S ist schwer verletzt und liegt mit einem Beatmungsgerät im Krankenhaus. Eines Nachts zeigt die Messung der Hirnstromkurve eine Null-Linie. Seine Gehirntätigkeit ist vollständig erloschen. Pfleger P schaltet entgegen ärztlicher Anweisung das Beatmungsgerät ab.

Tatbestandsmerkmal „Mensch“ – Suizid nicht erfasst
Content Note: Suizid. Häftling H ist in der JVA Berlin-Tegel inhaftiert. Er ist in der Teilanstalt 2 untergebracht, die wegen der schlechten Haftbedingungen und winzigen Zellen verrufen ist. H nimmt sich dort eines Nachts das Leben.