Jurafuchs

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Notwehr nach § 32 Abs. 1 StGB – nicht gegenwärtig (noch nicht unmittelbar bevorstehend)

einfach
schwer88 % lösen richtig
7. Mai 2026
6 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

T erfährt von einem bevorstehenden Überfall auf sein Bordell. Eine halbe Stunde vor dem Überfall begibt sich T zum 100 m entfernten Treffpunkt der Angreifer und vertreibt dieselben mit einer Flinte.

Einordnung

Notwehr nach § 32 Abs. 1 StGB – nicht gegenwärtig (noch nicht unmittelbar bevorstehend)

Wie funktioniert Jurafuchs?

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