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Leistungskette - unentgeltliche Verfügung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A leiht B eine Lichterkette für Bs Weihnachtsbaum. B geht, bevor er die Lichterkette aufhängen will, noch bei seiner Freundin C vorbei. Weil Cs Weihnachtsbaum so dürftig aussieht, schenkt B der C kurzerhand As Lichterkette. A verlangt die Lichterkette zurück.
Einordnung
Leistungskette - unentgeltliche Verfügung
Wie funktioniert Jurafuchs?
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Verzehr
O bringt zum letzten Lerntreffen vor dem Examen Ladurée-Macarons (Feuerwerksbox im Wert €60) mit. O und T essen 1/4. O lässt die Box bei T, da sie noch zum Sport gehen will und Sorge hat, die Box könnte beschädigt werden. O möchte die restlichen Macarons nach dem Examen abholen. T denkt sich, O muss eh abnehmen. Noch vor der ersten Klausur hat T den Inhalt der Box komplett verzehrt.
Leistungskette - Doppelmangel
A verkauft und liefert eine Waschmaschine an B. B verkauft und liefert die Waschmaschine weiter an C. Es stellt sich heraus, dass A unerkannt geisteskrank ist, weshalb der Kaufvertrag zwischen A und B nichtig ist (§ 105 BGB). Gleichzeitig ficht C den Kaufvertrag mit B wirksam an.