Jurafuchs

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Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht nur auf Behältnisinhalt

einfach
schwer67 % lösen richtig
7. Mai 2026
4 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

T nötigt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm die getragene Tasche zu überreichen, um darin enthaltene Wertgegenstände wegzunehmen. Als T die Tasche öffnet, enthält sie jedoch nichts Wertvolles und T wirft diese achtlos weg.

Einordnung

Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht nur auf Behältnisinhalt

Wie funktioniert Jurafuchs?

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