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Systematik: Beweisverwertungsverbot bei Fehlern im Ermittlungsverfahren (Abwägungslehre)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V wird vorgeworfen, ihren Schwiegervater angefahren zu haben. Bei ihrer polizeilichen Vernehmung wird sie ohne Belehrung befragt und lässt sich dabei geständig ein. Als sie in der Hauptverhandlung ordnungsgemäß belehrt wird, macht sie von ihrem Schweigerecht Gebrauch.
Einordnung
Systematik: Beweisverwertungsverbot bei Fehlern im Ermittlungsverfahren (Abwägungslehre)
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Einführungsfall - Eröffnung des vorgeworfenen Sachverhalts + Belehrung über Schweigerecht
Polizeibeamtin P ist auf Streifendienst. Sie erwischt B dabei, wie B Parfum aus dem Drogeriemarkt entwendet. P schildert B in groben Zügen, dass ihr die Begehung eines Diebstahls vorgeworfen wird und beginnt noch vor dem Drogeriemarkt damit, B Fragen zum Geschehen zu stellen.

Verstoß gegen Beweiserhebung, aber kein Beweisverwertungsverbot (Abwägungslehre)
Dealerin D gerät um 22 Uhr in eine Polizeikontrolle und flieht zu Fuß. Auf der Rückbank ihres gestohlenen Autos finden die Beamten Ds Ausweis und eine Geldkassette, in der sie Drogen vermuten. Da er keinen Richter erreicht, ordnet Staatsanwalt S nach der Sicherstellung des KFZ auf der Verwahrstelle die Öffnung der Kassette an und findet Heroin.