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Fall: Strafverfolgungsvorsorge
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Dieb D wurde zum wiederholten Male beim Stehlen erwischt. Diesmal nehmen Polizisten D auf die Wache mit, um ihn umfassend erkennungsdienstlich zu behandeln. Sie meinen, Wiederholungstäter wie D müsse man doch umfassend in die Datenbanken aufnehmen.
Einordnung
Fall: Strafverfolgungsvorsorge
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Schlichtes Polizeihandeln (= Realakt)
Die Polizei hat Hinweise, dass bei einem anstehenden Fußballspiel Schlägereien zwischen Hooligans stattfinden werden. Die ihr bekannten Hooligans werden einzeln per Brief auf die Gefahr polizeilicher Maßnahmen hingewiesen. Ihnen wird außerdem vom Spielbesuch abgeraten.

Polizeiverfügung (= Verwaltungsakt)
Hooligan H ist trotz des Gefährderanschreibens zum „Risikospiel“ gekommen. Polizistin P spricht gegen H einen Platzverweis um das Stadiongelände für den gesamten Tag aus. H will am nächsten Tag gerichtlich klären lassen, dass die Platzverweisung rechtswidrig war.