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Grundlagen : 14 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 14 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Grundlagen für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Öffentliches Recht › Polizei- und Ordnungsrecht

Polizeigesetzliche Standardmaßnahmen (Fall)

A hält B in seiner Wohnung gegen den Willen des B gefangen. Die Polizei hat gesicherte Kenntnis hierüber und entschließt sich dazu, die Wohnung des A zu durchsuchen.

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Öffentliches Recht › Polizei- und Ordnungsrecht

Spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlage

Aufgrund öffentlicher Äußerungen der Bürgermeisterin finden sich 50 Personen zu einer spontanen Kundgabe auf dem Rathausmarkt zusammen. Die Polizei will die Zusammenkunft wegen eines Verstoßes gegen die Anmeldungspflicht auflösen.

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Öffentliches Recht › Polizei- und Ordnungsrecht

Wiederholungsfall zum Zusammenspiel verschiedener Handlungsformen (2)

Die Exekutive erlässt dieses Mal eine Leinenzwang-Verordnung für alle Hunde ungeachtet ihrer Gefährlichkeit. H, der einen kleinen Pudel hält und gegen die Verordnung verstößt, wird durch die Polizei sofort des Ortes verwiesen.

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Öffentliches Recht › Polizei- und Ordnungsrecht

Wiederholungsfall zum Zusammenspiel verschiedener Handlungsformen (1)

Entgegen einer rechtmäßigen Verordnung, die einen Leinenzwang für bestimmte Hunde vorschreibt, spaziert H mit seinem Hund durch den Stadtpark. Die Polizei weist ihn auf die Verordnung und auf die Möglichkeit eines Platzverweises bei weiteren Verstößen hin.

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Öffentliches Recht › Polizei- und Ordnungsrecht

Allgemeinverfügung

Nach intensiven gewalttätigen Auseinandersetzungen im Rahmen einer Versammlung beschließt der Einsatzleiter der Polizei, die Demonstration aufzulösen. Dies wird über die Lautsprecher eines Polizeiautos verkündet.

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Öffentliches Recht › Polizei- und Ordnungsrecht

Polizeiverordnung (Multiple-Choice)

Polizeianwärter P ist sich nicht sicher, wie er in einem Fall vorgehen soll. Er weiß, dass als Handlungsform im Polizeirecht auch die Verordnung zur Gefahrenabwehr in Betracht kommt, aber er hat keine Ahnung, wofür die gut ist.

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Öffentliches Recht › Polizei- und Ordnungsrecht

Polizeiverfügung (= Verwaltungsakt)

Hooligan H ist trotz des Gefährderanschreibens zum „Risikospiel“ gekommen. Polizistin P spricht gegen H einen Platzverweis um das Stadiongelände für den gesamten Tag aus. H will am nächsten Tag gerichtlich klären lassen, dass die Platzverweisung rechtswidrig war.

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Öffentliches Recht › Polizei- und Ordnungsrecht

Schlichtes Polizeihandeln (= Realakt)

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Öffentliches Recht › Polizei- und Ordnungsrecht

Fall: Strafverfolgungsvorsorge

Dieb D wurde zum wiederholten Male beim Stehlen erwischt. Diesmal nehmen Polizisten D auf die Wache mit, um ihn umfassend erkennungsdienstlich zu behandeln. Sie meinen, Wiederholungstäter wie D müsse man doch umfassend in die Datenbanken aufnehmen.

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Öffentliches Recht › Polizei- und Ordnungsrecht

Doppelfunktionale Maßnahme

Die Polizei erhält Hinweise über einen geplanten Anschlag. Diese deuten darauf hin, dass Neonazi N hierzu große Mengen an Sprengstoff in seiner Privatwohnung lagert. Die zuständigen Stellen veranlassen daher eine Durchsuchung der Wohnung und stellen den Sprengstoff sicher.

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Öffentliches Recht › Polizei- und Ordnungsrecht

Fall: Strafverfolgung

Dieb D wurde im Elektronikmarkt bei dem Versuch erwischt, ein Handy zu stehlen. Ladendetektiv L ruft sodann die Polizei, die an Ort und Stelle die Personalien von D aufnimmt.

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Öffentliches Recht › Polizei- und Ordnungsrecht

Fall: Gefahrenabwehr

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Öffentliches Recht › Polizei- und Ordnungsrecht

Grundfall zur Verdeutlichung des Gegenstands des Polizei- und Ordnungsrechts

Trinker T fällt auf dem Marktplatz durch Pöbeleien auf. Dabei verwickelt er den arglosen A in einen Streit und droht damit, „dass er auch ganz anders könne“. Polizistin P, die die Szene beobachtet hat, erteilt T daraufhin einen Platzverweis für den Marktplatz.

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Öffentliches Recht › Polizei- und Ordnungsrecht

Weiterer Fall zur Verdeutlichung des Polizei- und Ordnungsrechts (Sekundärebene)

Autofahrerin A parkt ihr Auto im absoluten Halteverbot. Zwei Tage später stellt sie fest, dass ihr Auto abgeschleppt wurde. Die zuständige Behörde verlangt von A die Erstattung der Kosten des mit dem Abschleppvorgang beauftragten Abschleppunternehmers U.