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Gemeinschaftliche Tatbegehung (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) durch rein psychische Unterstützung?

einfach
schwer96 % lösen richtig
7. Mai 2026
6 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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T will dem O einen Denkzettel verpassen. Dazu nimmt er B mit und passt O in einer Gasse ab. T verprügelt O, während B daneben steht und T anfeuert.

Einordnung

Gemeinschaftliche Tatbegehung (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) durch rein psychische Unterstützung?

Wie funktioniert Jurafuchs?

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