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Diebstahl unter Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs, §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) Var. 2 StGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

D entwendet in einem Lebensmittelladen drei teure Whiskeyflaschen. Dabei führt sie an ihrem Gürtel ein größeres klappbares Taschenmesser bei sich, mit dem sie im Geschäft die Sicherungsetiketten durchtrennt hat. Gegen Menschen wollte sie das Messer aber nie einsetzen.
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Diebstahl unter Beisichführen einer Waffe, §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) Var. 1 StGB - zeitliche und örtliche Komponente
Der mit einer Pistole bewaffnete D fährt zum Geschäft des E, um dort einzubrechen und Ware zu entwenden. 100m entfernt vom Grundstück parkt er sein Auto und setzt seinen Plan in die Tat um. Die Pistole belässt er dabei im Handschuhfach seines Pkws. Bei der Abfahrt mit seinem Pkw bemerkt D, dass E ihn entdeckt hat und verfolgt.