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Diebstahl unter Beisichführen einer Waffe, §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) Var. 1 StGB - zeitliche und örtliche Komponente
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Der mit einer Pistole bewaffnete D fährt zum Geschäft des E, um dort einzubrechen und Ware zu entwenden. 100m entfernt vom Grundstück parkt er sein Auto und setzt seinen Plan in die Tat um. Die Pistole belässt er dabei im Handschuhfach seines Pkws. Bei der Abfahrt mit seinem Pkw bemerkt D, dass E ihn entdeckt hat und verfolgt.
Einordnung
Diebstahl unter Beisichführen einer Waffe, §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) Var. 1 StGB - zeitliche und örtliche Komponente
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