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Bestimmung der Leistung durch Dritten
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V verkauft einen alten Barockschrank an K. V kennt den Marktwert des Schranks nicht und vereinbart daher mit K, dass der Preis für den Schrank von Antiquitätenhändler A bestimmt werden soll.
Einordnung
Bestimmung der Leistung durch Dritten
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K bekommt von Versandhändler V unaufgefordert 50 Weihnachtskarten zugeschickt. In dem Anschreiben geht V von einem Vertragsschluss zu €20 aus, wenn K innerhalb von zwei Wochen nicht antworte. K verschickt die Karten mit Weihnachtsgrüßen an seine Freunde, ohne zu bezahlen.
§ 241a BGB bei beruflichem Empfänger
Buchhändler B schickt der Rechtsanwältin R ungefragt eine Jubiläumsausgabe der Luther-Bibel sowie eine Neuauflage eines Kommentars. R ist überrascht. Dann beginnt sie, den Kommentar in ihrer Kanzlei zu nutzen. Die Bibel schenkt sie ihrer Freundin F.