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Abgrenzung zum Dienstvertrag, § 611
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
B möchte sich vor der Arbeit duschen. Das Wasser geht aber nicht an. Der herbeigerufene Klempner U meint, eine Reparatur wäre kein Problem. Nach stundenlanger Arbeit gibt U die Sache jedoch erfolglos auf.
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Abgrenzung zum Werklieferungsvertrag, § 650 BGB
B liebt seinen neuen Garten fast so sehr wie sein Aussehen. Eine Statue von ihm soll diesen vollenden. Der begnadete Bildhauer U verspricht, eine solche für €5.000 anzufertigen und zu liefern. B steht in Us Atelier tagelang Modell.
Abgrenzung Werkvertrag/Werklieferungsvertrag: Lieferung nicht vertretbarer Sachen (§ 650 BGB)
B muss bald auf die Hochzeit seiner Cousine. Us Online-Shop bietet maßgeschneiderte Hemden an, bei denen der Besteller nur seine individuellen Maße eingeben muss. B bestellt bei U ein Hemd für €50.