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Elektronische Form (§ 126a BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
M möchte ein Café eröffnen und dazu von V einen Geschäftsraum für 2 Jahren anmieten. M und V legen die Vertragsbedingungen unter Nennung ihrer Namen in einer PDF-Datei fest und versehen diese mit ihrer eingescannten Unterschrift. Jeder speichert die Datei auf einem eigenen USB-Stick.
Einordnung
Elektronische Form (§ 126a BGB)
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