Jurafuchs

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§ 315d Abs. 2 StGB: Tatbeteiligung und Tatwerkzeug

einfach
schwer
7. Mai 2026
14 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

T fährt auf einer Bundesstraße mit dem von F geliehenen Sportwagen. Seine Beifahrerin B stiftet ihn dazu an, den Wagen an sein Limit zu bringen. Bei 230 km/h kommt T von der Straße ab. Wie durch ein Wunder bleiben T und B unverletzt. Doch der Pkw erleidet einen Totalschaden.

Einordnung

§ 315d Abs. 2 StGB: Tatbeteiligung und Tatwerkzeug

Wie funktioniert Jurafuchs?

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