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Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die Methodenlehre von Karl Larenz (1960) galt lange Zeit uneingeschränkt als "juristisches Bildungserlebnis". Was ist ihr vorzuwerfen?
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Aids-Infizierung trotz betätigtem Vermeidungswillen – Abgrenzung Eventualvorsatz / bewusste Fahrlässigkeit
T schläft mit O, ohne ihr von seiner HIV-Infektion zu erzählen. T geht davon aus, durch die Benutzung eines Kondoms die Ansteckungsgefahr ausgeschlossen zu haben. Kondome bieten einen sicheren, aber keinen hundertprozentigen Infektionsschutz. O steckt sich an.
HIV-Infektion – eigenverantwortliche Selbstschädigung
Die 17-jährige O weiß von der HIV-Infektion ihres Freundes T und von der Ansteckungsmöglichkeit bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr. Dennoch besteht sie auf ungeschütztem Verkehr. Nach kurzer Zeit wird auch bei O der Aids-Erreger festgestellt.