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Bereicherungsabsicht Rechtswidrigkeit 7
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

O beauftragt T, in Os Garten Rosen zu pflanzen. Um Steuern zu sparen, einigen sie sich darauf, dass die Arbeit ohne Rechnung erfolgen soll. T ist sich bewusst, dass ihm dadurch kein Rechtsanspruch auf Werklohn zusteht, findet aber, O sei moralisch zur Zahlung verpflichtet. Als O später nicht zahlt, zwingt T ihn durch eine Drohung, zu zahlen.
Einordnung
Bereicherungsabsicht Rechtswidrigkeit 7
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Bereicherungsabsicht Rechtswidrigkeit 8
O beauftragt T dazu, in Os Garten Rosen zu pflanzen. Um Steuern zu vermeiden, soll dies ohne Rechnung erfolgen. T ist sich nicht sicher, ob ihm trotzdem ein Lohnanspruch zusteht. Ihm ist das letztlich auch egal. Als O im Nachgang nicht zahlt, zwingt ihn T mittels Drohung zu zahlen.

Bereicherungsabsicht Rechtswidrigkeit 9
T hat O "weiche" Drogen im Wert von € 300 verkauft. O hat jedoch bisher nicht gezahlt. T, der von einem wirksamen Vertrag bei weichen Drogen festens ausgeht, bringt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm das Geld zu übergeben.