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Deliktische Handlung 3
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Vermieterin V vermietet eine Wohnung an Mieterin M. Als M nach drei Jahren das Mietverhältnis kündigt, verlangt M die gezahlte Mietkaution zurück. Da V dies vergisst, demoliert M aus Wut Vs Wohnung. V erklärt die Aufrechnung mit dem entstanden Schadensersatzanspruch.
Einordnung
Deliktische Handlung 3
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Versammlungsfreiheit bei dauerhaften Massenveranstaltungen („G20 Hamburg“)
A meldet das 10-tägige Protestcamp „Alternativen zum Kapitalismus“ als Versammlung an. Das „Antikapitalistische Camp“ soll mit 10.000 Teilnehmenden parallel zum G-20-Gipfel in einem Stadtpark in Hamburg stattfinden. Die Stadt (H) meint, das Camp sei keine Versammlung, und weigert sich, A zu bescheiden.
Rechtsfolge der Aufrechnung – Rückwirkung
Händler H kauft von Schreiner S Tische für €10.000. Da H knapp bei Kasse ist, einigen sie sich, den Kaufpreis zu stunden. Während der Stundung muss H 5% Zinsen zahlen. Nach drei Monaten fällt H ein, dass ihm noch ein fünf Monate „alter“, fälliger Anspruch auch i.H.v. €10.000 gegen S zusteht.