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Beweisverwertungsverbot bei Belehrung ohne Dolmetscher

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7. Mai 2026
13 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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T bringt bei einem Streit den O um und wird sofort von Polizist P gestellt. T ist ausländischer Herkunft. P belehrt den T noch am Tatort, dieser versteht jedoch wegen seiner eingeschränkten Deutschkenntnisse die Belehrung des P über die ihm als Beschuldigtem zustehenden Rechte nicht. Als P auf O zeigt und den T fragend ansieht, versteht T jedoch, dass diese von ihm wissen wollen, ob er O umgebracht habe, und nickt. T schweigt in der Hauptverhandlung.

Einordnung

Beweisverwertungsverbot bei Belehrung ohne Dolmetscher

Wie funktioniert Jurafuchs?

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