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Sachverständigenkosten / unklare Mängelursache
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Autoliebhaber A kauft bei Händler H einen Oldtimer Opel Kadett. Von Anfang an springt jedoch regelmäßig während der Fahrt der eingelegte Gang aus der Kupplung. H streitet einen Mangel ab, weshalb A die Kfz-Sachverständige S für €500 beauftragt, die zu dem Ergebnis kommt, dass bei der Restauration des Oldtimers ein Fehler gemacht wurde, der repariert werden muss.
Einordnung
Sachverständigenkosten / unklare Mängelursache
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Voreilige Selbstvornahme im Kaufrecht
Youngtimersammlerin A kauft bei Händlerin H einen Opel Speedster. Er weist schon bei Gefahrübergang einen Mangel an der Kupplung auf. A lässt die Kupplung sofort in der Werkstatt ihres Vertrauens für €300 reparieren und will anschließend von H Ersatz dieser Kosten. Hätte A die Reparatur durch H selbst durchführen lassen, wären H insgesamt Kosten von €100 entstanden.

Unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen
K kauft bei V einen Katzenfutterautomaten. Als K diesen erstmals verwenden will, springt er nicht an. K verlangt von V Nacherfüllung. V schickt die Technikerin T, die feststellt, dass K den Stecker nicht richtig in die Steckdose gesteckt hat. Die dem V angefallenen Kosten für Hinfahrt und Untersuchung durch T betragen €100.