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§ 476 I 1 bei Umgehung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Studentin S bestellt bei Becherlieferant L 100 Plastikbecher. Dabei behauptet S am Telefon, sie sei Clubbetreiberin. Als scheinbare Unternehmerin erhofft sie sich bessere Konditionen. In Wahrheit braucht sie die Becher für eine WG-Party. S und L vereinbaren am Telefon einen Gewährleistungsausschluss. Die Becher werden mit Rissen ausgeliefert.
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AGB-Kontrolle
Fahrradhändler F bestellt bei Hersteller H 20 Pegasus-Fahrräder. Dabei verwendet H seinen Standardkaufvertrag mit der AGB-Klausel: „Die Mängelgewährleistung ist auf die Nacherfüllung beschränkt.“ Die Fahrräder werden mit defekten Bremsen geliefert. Nach Ablauf der von F gesetzten Nacherfüllungsfrist erklärt F den Rücktritt.

Haltbarkeitsgarantie / 2 Jahre
Anwältin A kauft bei Görtz (G) schwarze Dr. Martens Stiefel. Im Kaufvertrag steht, dass eine „Garantie von zwei Jahren“ gewährt wird. Nach 18 Monaten löst sich die gelbe Naht. Worauf dies beruht, ist nicht aufklärbar.