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§ 311b Abs. 1 BGB – Überblick Regelungsinhalt

einfach
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7. Mai 2026
13 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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V verkauft sein Anwesen mit Blick auf die Hamburger Elbe an K (Preis €1,2 Mio.). K fragt, ob sie nicht zu einem Notar gehen sollten, damit der Vertrag auch wasserdicht sei. V meint, das sei nicht nötig und verweist auf den hanseatischen, kaufmännischen Ehrenkodex.

Einordnung

§ 311b Abs. 1 BGB – Überblick Regelungsinhalt

Wie funktioniert Jurafuchs?

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