Maklervertrag, §§ 652ff. BGB: 13 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 13 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Maklervertrag, §§ 652ff. BGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

„Anfechtung“ eines Maklervertrages als Widerrufserklärung

§ 656 Abs. 1 S. 2 BGB
A beauftragt die Ehevermittlung V, passende Kandidatinnen auszuwählen. V nimmt den Auftrag an. A heiratet dann auch eine Kandidatin und zahlt V den im Vorfeld vereinbarten Lohn in Höhe von €10.000. Als A kurz darauf erfährt, dass er zur Zahlung des Maklerlohns nicht verpflichtet war, fordert er das Geld zurück.
§ 656 Abs. 1 S. 1 BGB
Da A in seiner verzweifelten Suche keine passende Frau findet, beauftragt er die Vermittlungsagentur V. V soll A eine Reihe passender Kandidatinnen vorstellen. Als er A zehn passende Vorschläge präsentiert und die Vergütung verlangt, weigert sich der geizige A zu zahlen.

Interessenkonflikt
A beauftragt Maklerin M, ihr ein Haus zu suchen. M stimmt zu. Zufällig will gerade Ms Ehemann E sein Haus verkaufen. M vermittelt A das Haus des E zu einem marktüblichen Preis.
Einseitig verpflichtender Vertrag

Widerruf eines Maklervertrages
Makler M1 schickt A per E-Mail ein Kurzexposé samt Provisionshöhe. A bittet in der Antwortmail um Details zum Haus, die M1 auch mailt. Weitere Informationen, als die Details zum Haus verschickt M1 nicht. A meldet sich nicht mehr. Nach 5 Monaten kauft A das Haus, vermittelt von Makler M2 und 15% günstiger. Später widerruft A den Maklervertrag mit M1.

Entstehen des Provisionsanspruchs, § 652 Abs. 1 S. 1 BGB – ex nunc Unwirksamkeit des Hauptvertrages wegen Rücktritt oder Kündigung
Maklerin M vermittelt Auftragsgeberin A einen Darlehensvertrag mit Bank B. Da die EZB aber nicht – wie vor Vertragsabschluss erwartet – den Leitzins erhöht, findet A ein besseres Angebot bei Bank C. A übt wirksam ihr vertragliches Rücktrittsrecht gegenüber B aus.
Entstehen des Provisionsanspruchs, § 652 Abs. 1 S. 1 BGB – ex tunc Unwirksamkeit des Hauptvertrages wegen Anfechtung
Maklerin M vermittelt Auftragsgeberin A einen Vertrag zum Kauf des Hauses der Eigentümerin E. E verschwieg sowohl bei den Verhandlungen als auch bei Vertragsschluss, dass das Haus schon lange von Termiten befallen ist. Als A dies bemerkt, ficht sie den Vertrag mit E wirksam an.

Entstehen des Provisionsanspruchs, § 652 Abs. 1 S. 1 BGB – Erbringung der Maklerleistung 2
Unternehmerin A will ein Haus für ihre Weinhandlung bauen. Da die KfW-Bank kurzfristig die Finanzierung gestoppt hat, braucht sie ein Darlehen. Dafür beauftragt sie Maklerin M. M findet ein gutes Angebot bei Bank B, welches M noch für A aushandelt. A und B schließen den Vertrag..
Entstehen des Provisionsanspruchs, § 652 Abs. 1 S. 1 BGB – Erbringung der Maklerleistung 1
A beauftragt Maklerin M, ihr passende Wohnungen zu präsentieren. Das halten sie schriftlich fest. Die Verhandlung über den Kaufvertrag möchte A selbst führen. M präsentiert A einige Wohnungen. Davon sucht sich A die Wohnung der E aus. Es kommt zum Vertragsschluss, der auch notariell beurkundet wird.

Entstehen des Provisionsanspruchs, § 652 Abs. 1 S. 1 BGB – Kausalität der Maklerleistung für Vertragsschluss (-)
A beauftragt M als Nachweismaklerin, ihr passende Eigentumswohnungen zu zeigen. In den von M ausgearbeiteten Exposés ist auch die Wohnung einer Bekannten B der A enthalten. A wusste bereits, dass B die Wohnung verkaufen möchte. A kauft die Wohnung von B.
Partnervermittlungsvertrag – Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufs

Widerrufsrecht beim Maklervertrag
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