Jurafuchs

4,7(23.382 mal geöffnet in Jurafuchs)

Körperverletzung durch fachgerechte Zahnentfernung ohne Behandlungsbedarf?

einfach
schwer83 % lösen richtig
9. Mai 2023
17 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Eine Zahnärztin entfernt einem Patienten einen Zahn, obwohl sie weiß, dass dies nicht nötig ist.

Zahnarzt T erklärt O, dass eine Zahnextraktion nötig sei, obwohl es aussichtsreiche Behandlungsalternativen gibt. T will mit Os anschließender Zahnersatzbehandlung einen finanziellen Vorteil erlangen. O willigt im Vertrauen auf die falschen Angaben ein. T entfernt Os Zähne fachgerecht.

Einordnung

In dem Beschluss wird der Fall eines Zahnarztes behandelt, der in zahlreichen Fällen bei Patienten und Patientinnen unnötige Zahnextraktionen durchgeführt hatte. Der BGH hatte früher unter Geltung des alten § 223a StGB die Einordnung der Zahnarztinstrumente als gefährliche Werkzeuge und damit die Qualifizierung der Körperverletzung noch abgelehnt. Unter der seit 1998 geltenden Rechtslage bejaht nun das OLG Karlsruhe die Qualifikation. Denn Zahnarztinstrumente seien in der Lage, Patienten erhebliche Verletzungen und Schmerzen zuzufügen. Auch wenn das Werkzeug also von einem lizenzierten Fachmann geführt werde, kann es sich dabei um ein gefährliches Werkzeug i.S.v. § 224 StGB handeln.

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:Jurafuchs
FacebookTwitterLinkedInInstagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!

Weitere für Dich ausgewählte Fälle