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Rechtfertigende Einwilligung/ Sittenwidrigkeit
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
E ist sadomasochistisch veranlagt und bittet ihren Lebensgefährten L, sie mit einem Metallrohr zu würgen. L äußert Bedenken, lässt sich letztlich jedoch überzeugen. Ihm ist die Möglichkeit eines tödlichen Ausgangs bewusst, aber er vertraut ernsthaft darauf, dass alles gut gehen wird. E erstickt.
Einordnung
Rechtfertigende Einwilligung/ Sittenwidrigkeit
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Evtl. tatbestandsauschsschließendes Einverständnis
T hat in einem Strafverfahren gegen den Beschuldigten O die Rolle als verdeckt ermittelnde Polizeibeamtin. Unter Verstoß gegen § 110c S. 2 StPO täuscht sie O darüber, ein strafprozessuales Zutrittsrecht zu Os Wohnung zu haben. Daraufhin gewährt O ihr Einlass.

Tatbestandsausschließendes Einverständnis
Mieterin O lädt die T zu Kaffee und Kuchen ein. Da sie noch schnell Milch einkaufen muss, schreibt sie T bei WhatsApp, die Terrassentür sei offen, T könne schon rein. Während O in der Schlange steht, betritt T die Wohnung und wäscht die mitgebrachten Erdbeeren.