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Übertragung der Briefgrundschuld

einfach
schwer72 % lösen richtig
7. Mai 2026
11 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Grundschuldinhaberin G möchte die Briefgrundschuld an Erwerber E übertragen. G übergibt E den Grundschuldbrief. Sie einigen sich formlos über die Übertragung der Grundschuld. E ist der Meinung, dass auch die Eintragung im Grundbuch Erwerbsvoraussetzung ist.

Einordnung

Übertragung der Briefgrundschuld

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