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Abtretung einer Grundschuld durch den Gläubiger – Verfügung eines Nichtberechtigten (§ 816 Abs. 1 S. 2 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Gutgläubiger Zweiterwerb der Buchgrundschuld
G ist fälschlicherweise als Gläubiger einer tatsächlich nicht bestehenden Grundschuld am Grundstück des E im Grundbuch eingetragen. G überträgt die Grundschuld an Interessent I.

Gutgläubiger Zweiterwerb der Briefgrundschuld
E überträgt G formwirksam eine tatsächlich nicht bestehende Briefgrundschuld. Im Grundbuch bleibt E als Gläubiger eingetragen. G weiß, dass die Briefgrundschuld nicht besteht. Trotzdem überträgt G die Grundschuld an I und übergibt den Grundschuldbrief. G ist durch öffentlich beglaubigte Abtretungserklärungen als Grundschuldgläubiger legitimiert.