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Grundfall: Leistungsgegenstand durch Verkäufer fahrlässig untergegangen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Millionärin M verkauft Kaufmann K ihren Oldtimer "Tommy". Bevor K ihn abholen kann, wird "Tommy" von unbekannten Dieben aus der Garage der M gestohlen, weil M den Autoschlüssel hat stecken lassen. K hätte mit dem Verkauf des Wagens einen Gewinn von €5.000 erzielt.
Einordnung
Grundfall: Leistungsgegenstand durch Verkäufer fahrlässig untergegangen
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Abwandlung: Leistungsgegenstand durch Verkäufer unverschuldet untergegangen
Millionärin M verkauft Kaufmann K ihren Oldtimer "Tommy". In der Nacht, bevor K ihn abholen kommen soll, schlägt der Blitz ein und die Garage brennt komplett ab. K hätte mit dem Verkauf des Wagens einen Gewinn von €5.000 erzielt.