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Zur Mitwirkung berufene Amtsträger 2
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
G ist Geschäftsstellenbeamtin im Amtsgericht Oranienburg. In der Geschäftsstelle trifft eine Ermittlungsakte ein, die gegen Gs Schwager S wegen eines von ihm begangenen Betrugs geführt wird. Um S vor der Strafverfolgung zu bewahren, vernichtet G die Akte.
Einordnung
Zur Mitwirkung berufene Amtsträger 2
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Hehlerei (§ 259 StGB) Einführungsfall
D stiehlt eine wertvolle Sammlung antiker Münzen von O. Diese verkauft sie eine Woche später an K, der von dem Diebstahl weiß. K will die Sammlung später gewinnbringend verkaufen.

Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht
K hat durch einen Betrug ein Rennrad im Wert von €3.000 erlangt. L weiß von dem Betrug und auch, was das Rad wert ist. Sie kauft K das Rad für €3.000 ab.