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Öffentliche Ordnung: Besonderheiten bei Versammlungen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Neonazi N meldet für den 27.01. eine Demo an. Dies ist der Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz am 27.01.1945 und seither Tag der Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus. Die zuständige Behörde kann eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht erkennen und ordnet deshalb die Vertagung der Demo unter Verweis auf die öffentliche Ordnung an.
Einordnung
Öffentliche Ordnung: Besonderheiten bei Versammlungen
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