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Leichtfertigkeit, § 261 Abs. 6 StGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

F hat den neusten Fischer StGB-Kommentar geklaut und bittet ihre Verlobte V, diesen zu verstecken. V weiß nicht, dass das Buch gestohlen ist, wohl aber, dass F pleite ist. Die Umstände erscheinen ihr deswegen zwielichtig. Sie versteckt das Buch trotzdem. B hilft ihr dabei.
Einordnung
Leichtfertigkeit, § 261 Abs. 6 StGB
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