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Strafbare Vortat - Grundfall
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Beamtin B nimmt von Unternehmerin U eine teure Uhr entgegen. B soll U im Gegenzug rasch eine Baugenehmigung erteilen. Als Behördenleiter L stutzig wird und die Vorgänge untersucht, behauptet Bs Kollegin K, sie habe B die Uhr geschenkt. Sie will erreichen, dass B die Uhr behalten kann.
Einordnung
Strafbare Vortat - Grundfall
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Tathandlung: Hilfeleistung 2
T hat einen Juwelier überfallen (§§ 255, 250 StGB) und die Beute nah am Tatort in einer Hecke versteckt, bevor er geflüchtet ist. Er bittet seinen Kumpel K, der von allem weiß, die Beute zu holen und in seiner Wohnung zu verstecken. K tut dies, um T zu helfen. Danach plagt K das schlechte Gewissen und er bringt die Beute am Tag darauf zur Polizei.
Abgrenzung sukzessive Beihilfe/Begünstigung
T hat einen Kiosk überfallen (§ 249 StGB) und die Tageseinnahmen mitgenommen. Diese versteckt sie in Tatortnähe in einem Gebüsch. T bittet ihren in alles eingeweihten Bruder B, die Beute zu holen und sicher bei sich zu verstecken. B kommt der Bitte nach, weil er möchte, dass seine Schwester langfristig über die Beute verfügen kann.