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Sonderfall Strafverteidiger, § 261 Abs. 1 S. 3, Abs. 6 S. 2 StGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
L wird wegen Handel mit Kokain strafrechtlich verfolgt. Er beauftragt Anwältin A mit seiner Verteidigung und zahlt ihr einen Vorschuss von €5.000. Das Geld stammt aus dem Drogenhandel. A hält dies für möglich, ist sich aber nicht sicher.
Einordnung
Sonderfall Strafverteidiger, § 261 Abs. 1 S. 3, Abs. 6 S. 2 StGB
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