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Beweisverwertungsverbote (heimliche Tonbandaufnahme, Videoaufzeichnung, Mithörzeugen)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Mandant M bringt zum anwaltlichen Beratungsgespräch eine heimlich angefertigte Tonbandaufnahme mit, auf der klar zu hören ist, wie B sagt, er habe die Kratzer am Auto des M verursacht. Auch gibt M an, dass Nachbar Z den B dabei beobachtet habe. Nunmehr bestreitet B jedoch alles.
Einordnung
Beweisverwertungsverbote (heimliche Tonbandaufnahme, Videoaufzeichnung, Mithörzeugen)
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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Verpflichtung der GbR
Die Brüder B1 und B2 betreiben die Cloud-GbR, in der sie Cloud-Speicher für Studierende anbieten. B1 ist alleinvertretungsberechtigt und bestellt bei V neue Festplatten, laut Vertrag „für die Cloud-GbR“.

Beweisbedürftigkeit § 287 ZPO
K klagt gegen B auf Schadensersatz aus § 823 Abs. 1 BGB. Ks Anwalt A fragt sich, ob K hinsichtlich aller anspruchsbegründenden Tatsachen den Vollbeweis iSd. § 286 ZPO erbringen muss oder ob K Beweiserleichterungen zu kommen.