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Art. 5 I und Art. 4 GG
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Predigerin P brennt für ihren Glauben. Im Rahmen eines Gottesdienstes redet sie ekstatisch über ihre Religion und wertet dabei andere Glaubensrichtungen stark ab.
Einordnung
Art. 5 I und Art. 4 GG
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