4,7(25.804 mal geöffnet in Jurafuchs)
Keine Beihilfe ohne Vollendungsvorsatz
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T erzählt ihrem Bruder B, dass sie ihren Onkel O töten will. B rät ihr davon ab. Er erklärt sich aber später bereit, ihr Gift zu besorgen, damit O zumindest „friedlich“ stirbt. Das von B besorgte „Gift“, das T dem O gibt, ist aber - wie B weiß - nur ein harmloser Vitaminsaft.
Einordnung
Keine Beihilfe ohne Vollendungsvorsatz
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes
Gauner G fragt L, ob er dessen Revolver haben dürfe, um demnächst vielleicht „ein Ding zu drehen”. L geht davon aus, dass G etwas stehlen oder rauben will und leiht ihm die Waffe. Wo und wann die Tat geschehen soll, weiß L nicht. Tatsächlich begeht G einen Diebstahl mit Waffen.
Neutrale Handlungen
K geht zu ihrer Bank und verlangt, dass die Bankangestellte B Geld über einen anonymen Kapitaltransfer ins Ausland überweist. B erkennt, dass K so Steuern hinterziehen will. Sie nimmt die Überweisung dennoch vor.