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Formelle Einwendung gegen die Wirksamkeit des Titels – fehlende Zustellung eines Versäumnisurteils (§ 310 Abs. 3 ZPO)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K wurde von B auf Zahlung von €1.500 verklagt. Da K im schriftlichen Vorverfahren seine Verteidigungsbereitschaft nicht anzeigt, ergeht gegen K Versäumnisurteil. Dieses wird K aber nicht zugestellt. Gegen die dennoch von B betriebene Zwangsvollstreckung möchte K daher gerichtlich vorgehen.
Einordnung
Formelle Einwendung gegen die Wirksamkeit des Titels – fehlende Zustellung eines Versäumnisurteils (§ 310 Abs. 3 ZPO)
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Materielle Einwendung gegen die Wirksamkeit des Titels – Unwirksame Unterwerfungserklärung
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