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Psychische Beihilfe
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
F ist kriminell, aber ein guter Freund. Seinem Kumpel A erklärt er für dessen Einbruchspläne, wie man mit einem Schweißgerät einen Safe knackt. Seinem ängstlichen Freund B spricht er Mut zu, dass beim geplanten Onlinebetrug alles klappen werde. A knackt den Safe und B führt ermutigt den Betrug durch.
Einordnung
Psychische Beihilfe
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Keine Beihilfe ohne Vollendungsvorsatz
T erzählt ihrem Bruder B, dass sie ihren Onkel O töten will. B rät ihr davon ab. Er erklärt sich aber später bereit, ihr Gift zu besorgen, damit O zumindest „friedlich“ stirbt. Das von B besorgte „Gift“, das T dem O gibt, ist aber - wie B weiß - nur ein harmloser Vitaminsaft.
Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes
Gauner G fragt L, ob er dessen Revolver haben dürfe, um demnächst vielleicht „ein Ding zu drehen”. L geht davon aus, dass G etwas stehlen oder rauben will und leiht ihm die Waffe. Wo und wann die Tat geschehen soll, weiß L nicht. Tatsächlich begeht G einen Diebstahl mit Waffen.