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Anstiftung zur Verletzung eigener Güter
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
J will seiner Schwester S eins auswischen. Er stiftet M an, S' Fahrrad zu demolieren. In der Dunkelheit erkennt J dabei nicht, dass es sich bei dem Fahrrad, das er M zeigt, um sein eigenes handelt. M macht Js Fahrrad kaputt.
Einordnung
Anstiftung zur Verletzung eigener Güter
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